Regelmäßig informieren wir Sie über die Gefahren und Risiken bei zugestellten Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen. Und doch entdecken wir auf unseren Brandschutz-Begehungen in der WCW immer neue Hindernisse und Gefahren.
Warum ist es so wichtig, dass im Treppenhaus keine Schuhschränke etc. stehen?
Die Gefahren liegen einerseits in der Brandlast, vor allem in Häusern mit täglichem Begehen von Fremden. Dort herrscht das erhöhte Risiko einer Fremdzündung und dadurch sind Fluchtmöglichkeiten durch die Treppenhäuser im Brandfall, welche immer erster Rettungsweg sind, eingeschränkt. Anderseits benötigen viele, gerade ältere, Mitbewohner ärztliche oder rettungsdienstliche Hilfe. Hier kann die „künstliche Verengung“ der Treppenhäuser durchaus zum Transportproblem werden.
Was kann im Brandfall passieren, wenn der Rettungsweg z. B. durch ein Schuhregal oder einen Blumentopf verstellt ist?
Durch verrauchte Treppenhäuser ist die Sicht sowieso stark eingeschränkt und kann durch Gegenstände aller Art zu Orientierungsschwierigkeiten bei der Rettung oder gar Flucht führen.
Darf man Benzinkanister oder brennbare Flüssigkeiten im Keller eines Mehrfamilienhauses lagern?
Es dürfen generell keine Großmengen an brennbaren Flüssigkeiten im Keller gelagert werden. Denn: sollte es einmal zu einem Brand, auch durch einen technischen Defekt, kommen, wird die Gefahr für die Feuerwehrleute zu einem unkalkulierbaren Risiko. Außerdem reduziert sich das Risiko, dass die
Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger fungieren. Die Haus- und Brandschutzordnung der WCW verbietet das Lagern brennbarer Flüssigkeiten grundsätzlich.
Die Haus- und Brandschutzordnung erhalten Sie als Anlage zu Ihrem Mietvertrag. Sie finden diese auch auf unserer Homepage: https://www.wcw-chemnitz.de/wp-content/uploads/2017/01/WCW_Hausordnung_2016.pdf Informieren Sie sich zum Brandschutz in der WCW.