Grundlagen – Genossenschaftsidee: Was ist die Genossenschaftsidee? Eine Genossenschaft ist eine freiwillige Vereinigung von Menschen mit gleichen Interessen, die individuelles Engagement und Selbstbewusstsein fördert. Zudem fördert eine Genossenschaft soziale, kulturelle und ökonomische Ziele.
Zu einer Genossenschaft schließen sich Menschen immer aus freien Willen zusammen.
Das Prinzip Sicherheit ist auch heute noch ein erhebliches Argument für viele Bürger, ihren Wohnbedarf in einer Genossenschaft zu finden. Bei Einhaltung der Satzung besitzt jedes Mitglied ein Dauerwohnrecht. Mit dem Streben nach ständig neuen Qualitäten gewinnt genossenschaftliches Wohnen in Zukunft einen neuen Stellenwert.
2016 wurde die Genossenschaftsidee in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen. Das Internationale Komitee zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes der UNESCO gab diese Entscheidung bekannt.
Weitere Infos zu den Grundlagen – der Genossenschaftsidee finden Sie hier.
Organe der Genossenschaft
Grundlage jeder Genossenschaft sind ihre Organe. Eine Genossenschaft besteht aus 3 Organen:
- Vorstand als Leitungsorgan
- Aufsichtsrat als Kontrollorgan
- Vertreterversammlung als Grundlagenorgan
Vorstand als Leitungsorgan
Aufsichtsrat als Kontrollorgan
Adrienne Meese (Vorsitzende),
Gunnar Bertram (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender),
Markus Ostmann (Schriftführer),
Mathias Hartung,
Dr. Manuela Sachse
Vertreterversammlung als Grundlageorgan
Die Vertreterversammlung der WCW besteht aus 61 Vertretern.