Zur Vermeidung von Verstößen gegen Vorschriften aus dem Geldwäschegesetz und dem Kreditwesengesetz, sonstiger strafbarer Handlungen (z.B. Betrug, Diebstahl, Korruption, Geheimnisverrat usw.) sowie jeglicher Form von Rechtsverletzung hat die WCW ein Compliance Management System eingerichtet. Dazu gehören neben einem engmaschig überwachten Regelwerk auch die Einrichtung einer Compliance-Funktion und eine Hinweisgeberstelle. Die Hinweisgeberstelle ist auf die Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Bock & Collegen ausgelagert. Zur Ombudsperson ist Rechtsanwalt Thomas Leibner bestellt.
Hinweise an die Ombudsperson können auf folgenden Meldewegen vertraulich übermittelt werden:
a) unter der Telefonnummer 0371 83653690 von Montag bis Donnerstag zwischen 9 Uhr und 17 Uhr sowie am Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr (außer Feiertage)
b) per E-Mail unter: hinweisgeber-wcw@bock-rechtsanwaelte.de oder
c) schriftlich unter der Kontaktadresse: Rechtsanwälte Dr. Bock & Collegen, Ombudsstelle WCW/ RA Thomas Leibner – vertraulich – , Hohe Straße 27, 09112 Chemnitz
Bitte nutzen Sie das Hinweisgebersystem ausschließlich für Hinweise zu vermuteten kriminellen Handlungen, Gesetzesverstößen und Verstößen gegen regulatorische Anforderungen, wie sie sich aus § 2 HinSchG ergeben. Bedenken Sie, dass unberechtigte oder fälschliche Verdächtigungen und Anschuldigungen gegen Führungsgremien, Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner schwerwiegende Konsequenzen haben können. Wir bitten Sie daher, das Hinweisgebersystem verantwortungsvoll zu nutzen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Hinweisgebersystem ist keine allgemeine Beschwerdestelle für miet- oder genossenschaftsrechtliche Sachverhalte.