Bekanntmachung vom 18. November 2024
der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG (WCW) zur Durchführung der Vertreterwahl 2025 – 2030
Liebe Mitglieder,
die Durchführung der Wahl der Vertreterversammlung der WCW für die Legislaturperiode 2025 – 2030 hat begonnen.
Der Wahlvorstand gibt dazu Folgendes bekannt:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Wahlordnung wurden im Zeitraum 28. Oktober bis 8. November 2024 die Termine und Fristen sowie die Gesamtliste der Kandidaten für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung für die Legislaturperiode 2025 – 2030 nach Wahlbezirken (Kandidatenliste) und die Liste der Wahlberechtigten für jeden Wahlbezirk (Wählerliste) zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen der WCW ausgelegt (Geschäftsstelle der WCW, Harthweg 150 und WCW-Filiale Kappel, Irkutsker Straße 105).
Im Zeitraum vom 18. November 2024 bis 9. Dezember 2024 findet nunmehr die Wahl der Vertreter und Ersatzvertreter per Briefwahl statt. Gewählt werden 64 Vertreter und darüber hinaus Ersatzvertreter.
Ab dem 10. Dezember 2024 erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Feststellung der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter durch den Wahlvorstand. Darüber fertigt der Wahlvorstand ein Protokoll an. Die gewählten Vertreter und Ersatzvertreter werden unmittelbar über das Wahlergebnis informiert. Die Annahme der Wahl wurde bereits vorab erklärt. Danach wird die Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter gemäß § 14 der Wahlordnung im Zeitraum Januar/Februar 2025 in der Genossenschaft zur Einsicht ausgelegt. Die Auslegung wird bekannt gemacht.
Satzung, Wahlordnung sowie eine Übersicht der zu den Wahlbezirken zugeordneten Straßen ist auf der Homepage der WCW unter www.wcw-chemnitz.de abrufbar.
Ihr Wahlvorstand der
Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG
Folgende drei Wahlbezirke wurden vom Wahlvorstand in der Sitzung am 23.05.2024 festgelegt:
Wahlbezirk I | Kappel/Schönau/Zentrum, einschließlich Einzelstandorte Frühlichtweg, Theresenstraße, Heinrich-Beck-Straße, Aue |
Wahlbezirk II | Siegmar/Reichenbrand/Rabenstein |
Wahlbezirk III | Nichtwohnende/Sparer |
Vertreterwahl 2024
Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist etwas Besonderes. Denn das oberste Genossenschaftsprinzip ist die Förderung der Mitglieder. Durch Ihren Beitritt und den Erwerb von Anteilen unserer Genossenschaft erwerben Sie die Mitgliedschaft und werden somit Miteigentümer der Genossenschaft.
Die Genossenschaftsmitglieder wählen alle 5 Jahre ihre Mitgliedervertreter in die Vertreterversammlung. Diese wiederum wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates, nimmt den Lagebericht des Vorstandes sowie den Bericht des Aufsichtsrates entgegen. Außerdem stimmt die Vertreterversammlung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Gewinnverwendung ab und beschließt Satzungsänderungen.
Ende 2024 erfolgt gemäß Satzung und Wahlordnung die neue Wahl der Vertreterversammlung. Näheres erfahren Sie mit der Wahlbekanntmachung. Gesucht werden engagierte und motivierte Mitglieder, die gemeinsam als Vertreter und Ersatzvertreter mit uns die Genossenschaft in die Zukunft führen möchten.
Wer kann wählen?
Jedes eingetragene, voll geschäftsfähige Mitglied.
Wer kann Vertreter werden?
Jedes geschäftsfähige Mitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz West eG.
Für eine Genossenschaft ist es von enormer Bedeutung, eine aktive und konstruktive Mitgliedervertretung zu haben, mit Menschen, die ihre Genossenschaft lieben und gerne im Ehrenamt mitgestalten wollen. Wichtig dabei ist auch, dass eine möglichst hohe Vielfalt (unabhängig von Geschlecht, Alter und Familienstand) vorhanden ist.
Wie ist die Vertreterwahl 2024 organisiert?
Geleitet wird die Vertreterwahl vom Wahlvorstand. Er besteht aus Mitgliedern der Genossenschaft, die wiederum von der Vertreterversammlung in den Wahlvorstand gewählt werden, einem Vorstandsmitglied und einem Aufsichtsratsmitglied. Für jeden Wahlbezirk stellt der Wahlvorstand die Vorschlagsliste der Kandidaten auf. Darüber hinaus nimmt der Wahlvorstand weitere Kandidatenvorschläge entgegen.
Und wie wird gewählt?
Nachdem die Wahlbekanntmachung und Auslegung der Wähler- und Kandidatenlisten erfolgt ist, findet die Vertreterwahl – in Abhängigkeit vom Beschluss des Wahlvorstands – üblicherweise in Briefwahl statt.
Alle Mitglieder einer Genossenschaft sind gleichberechtigt – unabhängig von der Höhe der gezeichneten Genossenschaftsanteile. Es gilt also: Ein Mitglied – eine Stimme!
Nach der Auszählung der Wahlzettel und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt die Bekanntgabe der neu gewählten Vertreter und Ersatzvertreter.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr – die Vertreterwahl ist gelebte Demokratie in unserer Genossenschaft!
Diese Wahl ist elementare Grundlage der genossenschaftlichen Mitbestimmung. Die Vertreterversammlung achtet darauf, dass zum Wohl der Genossenschaft und der Mitglieder gehandelt wird. Sie vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und den Mitarbeitern der WCW.
Daher ist es wichtig, dass Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Sie haben die Wahl und Ihre Stimme hat Gewicht!
Wahlbekanntmachung vom 18.11.2024
Wahlbekanntmachung vom 25.10.2024
Wichtige Informationen Stand 1. Oktober 2024
Rechte und Pflichten von Vertretern
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